AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Informationen
Der Nibelungenturm wurde in den Jahren 1997 bis 1999 fast vollständig renoviert. Dies geschah überwiegend durch ehrenamtliche Leistungen der Pfadfinder*innen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um den guten Zustand des Turmes zu erhalten, haben wir einige Regeln aufgestellt, die wir Sie bitten zu beachten:
- Es werden nur Gruppen nach vorheriger Anmeldung aufgenommen. Der Aufenthalt gilt als fest vereinbart, wenn eine Kopie der Anmeldung von uns mit einem Bestätigungsvermerk zurückgesandt wird. Diese Gruppen müssen über einen verantwortliche/n Leiter*in verfügen. Unsere Regeln sind den Teilnehmern*innen durch die/den Leiter*in angemessen bekannt zu machen.
- Ausfallkosten: Evtl. Absagen sind spätestens 8 Wochen vor dem gebuchten Anreisetag dem VCP Landesbüro schriftlich mitzuteilen. Eine Verwaltungskostenpauschale von 30 € wird einbehalten. Bei Abmeldungen, die innerhalb der letzten 8 Wochen bis 10 Tage vor dem Anreisetermin bei uns eingehen, muss die halbe, bei Abmeldungen innerhalb der letzten 10 Tage die volle Übernachtungsgebühr entrichtet werden.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im ganzen Haus verboten. Wer darauf nicht verzichten kann, muss auf den Balkon im 2. Stock gehen.
- Die Vorschriften zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Brandschutzordnung (Aushang in jedem Stockwerk des Hauses) sind zu beachten.
- Das Herabwerfen oder Fallenlassen von Gegenständen vom Balkon oder aus den Fenstern stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Deswegen darf auch nichts außen auf die Fensterbänke gelegt werden. Lüftung nur durch Kippen der Fensterflügel.
- Das sogenannte Südtreppenhaus ist ein reiner Fluchtweg und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.
- Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten, einschl. Küche und Sanitäranlagen sowie die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung. Weiterhin können die vorhandenen Medien (Flipchart, Metaplanwände, Fernseher, Videorecorder, etc.) kostenlos verwendet werden. Verbrauchsmaterial ist gegen Selbstkostenpreis erhältlich. Gegen Entgelt kann ein Beamer ausgeliehen werden.
- Mitzubringende Bettwäsche: Bettlaken oder Spannbetttuch und Schlafsack. (Kein Jugendherbergsschlafsack).
- Die benutzten Räume sind sauber zu halten. Die Gruppen sind für die Reinigung der Räumlichkeiten verantwortlich.
- Für Schäden haftet der/die Verursacher*in. Ist diese*r bei Abreise nicht feststellbar, so ist die/der Leiter*in verpflichtet den Schaden und die Folgekosten zu übernehmen.
- Bei groben Verstößen gegen die Regeln behält sich die Hausverwaltung das Recht vor, den Aufenthalt Einzelner oder ganzer Gruppen auf deren Kosten und Risiko vorzeitig zu beenden.
- Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
- Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes, auch nach Punkt 10 dieser Regeln, sind die vollen Gebühren für die ursprüngliche Belegungsdauer zu zahlen.
- Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Bei der Hausabnahme am Abreisetag sind die Gruppenleiter*innen verpflichtet die Hausverwaltung auf eventuelle Schäden aufmerksam zu machen.
- Bei Verlust eines Schlüssels wird eine einmalige Gebühr von 100,00 € pro Schlüssel fällig.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nibelungenturm ausschließlich für Veranstaltungen im Rahmen von Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken, i. S. des § 4 Nr. 23 UStG, angemietet werden kann.
- Der*die FSJler*in des Nibelungenturms bewohnt eine separate Wohnung im 4. Stock.
Stand 08.12.2021
Während der Coronapandemie gelten zusätzlich die Ergänzungen zu den AGB. Diese finden Sie hier.