AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Informationen

Der Nibelungenturm wurde in den Jahren 1997 bis 1999 fast vollständig renoviert. Dies geschah überwiegend
durch ehrenamtliche Leistungen der Pfadfinder*innen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und
um den guten Zustand des Turmes zu erhalten, haben wir einige Regeln aufgestellt, die wir Sie bitten zu
beachten:   

  1. Es werden nur Gruppen nach vorheriger Anmeldung aufgenommen. Die Miete muss durch eine volljährige Person erfolgen. Der Aufenthalt gilt als fest vereinbart, wenn der unterschriebene Mietvertrag fristgerecht an das Landesbüro zurückgesandt und die Anzahlung fristgerecht getätigt wurde.
    Diese Gruppen müssen über eine*n verantwortliche*n Leiter*in verfügen. Unsere Hausregeln sind den Teilnehmern*innen durch die*den Leiter*in angemessen bekannt zu machen.
  2. Ausfallkosten: Evtl. Absagen sind spätestens 8 Wochen vor dem gebuchten Anreisetag dem VCP-Landesbüro schriftlich mitzuteilen. Eine Verwaltungskostenpauschale von 50 € wird einbehalten. Bei Abmeldungen, die innerhalb der letzten 8 Wochen bis 10 Tage vor dem Anreisetermin bei uns eingehen, muss die halbe, bei Abmeldungen innerhalb der letzten 10 Tage der volle Übernachtungspreis entrichtet werden. Der Mietvertrag kann auch ohne Angabe von Gründen durch den Vermieter gekündigt werden.
  3. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im ganzen Haus verboten. Wer darauf nicht verzichten kann, muss auf den Balkon im 2. Stock gehen.
  4. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Brandschutzordnung (Aushang in jedem Stockwerk des Hauses) sind zu beachten.
  5. Das Herabwerfen oder Fallenlassen von Gegenständen vom Balkon oder aus den Fenstern stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Deswegen darf auch nichts außen auf die Fensterbänke gelegt werden. Lüftung nur durch Kippen der Fensterflügel.
  6. Das sogenannte Südtreppenhaus ist ein reiner Fluchtweg und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.
  7. Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten, einschl. Küche und Sanitäranlagen sowie die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung. Weiterhin können die vorhandenen Medien (Flipchart, Metaplanwände, Beamer etc.) kostenlos verwendet werden. Verbrauchsmaterial ist gegen Selbstkostenpreis erhältlich. Gegen Entgelt kann ein Beamer ausgeliehen werden.
  8. Es dürfen ausschließlich die gemieteten und vom Turmpersonal zugewiesenen Stockwerke und Räumlichkeiten genutzt werden.
  9. Mitzubringende Bettwäsche: Bettlaken oder Spannbetttuch und Schlafsack (kein Jugendherbergsschlafsack).
  10. Die benutzten Räume sind sauber zu halten. Die Gruppen sind für die Reinigung der Räumlichkeiten verantwortlich.
  11. Für Schäden haftet der*die Verursacher*in. Ist diese*r bei Abreise nicht feststellbar, so ist die*der verantwortliche Leiter*in verpflichtet den Schaden und die Folgekosten zu übernehmen.
  12. Bei groben Verstößen gegen die Regeln behält sich die Hausverwaltung das Recht vor, den Aufenthalt Einzelner oder ganzer Gruppen auf deren Kosten und Risiko vorzeitig zu beenden.
  13. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Preisliste. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
  14. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes, auch nach Punkt 11 dieser Regeln, sind die vollen Preise für die ursprüngliche Belegungsdauer zu zahlen.
  15. Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.
  16. Bei der Hausabnahme am Abreisetag sind die Gruppenleiter*innen verpflichtet die Hausverwaltung auf eventuelle Schäden aufmerksam zu machen.
  17. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine einmalige Gebühr von 100,00 € pro Schlüssel fällig.
  18. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nibelungenturm vorrangig für Veranstaltungen im Rahmen von Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken im Sinne des § 4 Nr. 23 UStG angemietet werden kann. Nachrangig kann eine Vermietung auch an Mieter erfolgen, die diesen Zwecken nicht entsprechen. Der Anlass der Buchung muss mit den pädagogischen Zielen und dem gemeinnützigen Charakter der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar vereinbar sein.
  19. Der*die FSJler*in des Nibelungenturms bewohnt eine separate Wohnung im 4. Stock.
  20. Bei selbstverschuldetem Auslösen des Feueralarms werden Kosten von 1.000,00 € fällig.
  21. Alle Daten werden von der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar ausschließlich zum Zweck der Vermietung des Nibelungenturms verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.